Der eine oder andere hat es mitbekommen, für alle anderen hier kurz und knackig der Sachverhalt ....
Alles anzeigenDie Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten hat in ihrer Sitzung am 21. März 2017 damit gedroht, den Streamingkanal Piet Smiet TV auf Twitch zu untersagen. Nach Ansicht der Kommission handelt es sich bei Piet Smiet TV um ein "Rundfunkangebot ohne Zulassung". Der Kommission gehe es mit der Beanstandung darum, "dem Anbieter den Verstoß gegen die Zulassungspflicht vor Augen zu führen und ihn zu bewegen, bis spätestens Ende April einen Zulassungsantrag" zu stellen.
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Diese Anträge können bei den zuständigen Landesmedienanstalten gestellt werden. Im Falle von Piet Smiet TV, das aus Köln übertragen wird, wäre es die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM). Die Kosten für einen solchen Antrag liegen bei 1.000 bis 10.000 Euro.
Hintergrund des Vorgehens der ZAK ist laut dem auf Medienrecht spezialisierten Anwalt Christian Solmecke der Rundfunkstaatsvertrag. Wenn sich ein Sendeangebot "an mehr als 500 Nutzer gleichzeitig und live richtet, regelmäßig erfolgt sowie redaktionell und umfangreich aufbereitet ist", sei eine Zulassung nötig - also das, was die Kommission nun eingefordert hat.
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Der ZAK geht es mit dem Vorgehen gegen Piet Smiet TV wohl auch darum, ein Signal in die Szene der Streamer auszusenden: "Das Netz ist voll von rundfunkähnlichen Angeboten. Daher sollte es hier zeitnah zu einer Anpassung der Gesetze kommen", so der Vorsitzende Siegfried Schneider. "Wir brauchen offline wie online gleiche Voraussetzungen für Rundfunkangebote."
Natürlich ist das nun alles rechtens was die ZAK da fordert. Allerdings sind (wie so viele Dinge in Sachen Internet-Neuland) die Gesetzesgrundlagen hier ganz schön veraltet.
Was haltet ihr von der ganzen Sache?
Was denkt ihr wird das für Folgen in der Zukunft haben?